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Backen für Ostern – Ja oder nein? (Mit Wettbewerb)

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In der Adventszeit backt man bekanntlich ganz viel. Grittbänze, Weihnachtsguetzli, Lebkuchen, Spekulatius und noch vieles mehr. Und Ostern? Backt frau/mann für Ostern oder macht man das erst nach Ostern mit den gefühlten 100 Schokoladenhasen, welche man geschenkt gekriegt hat?

Wie Weihnachten ist auch Ostern ein schöner Anlass um mit Familie und Freunden zusammen zukommen, Zeit zu verbringen und lecker zu essen. Doch gibt es bei einem leckeren Osterbrunch mit frischem Zopf und bunt gefärbten Eiern noch Platz für süsses Ostergebäck? Ja, natürlich!

Backen vor Ostern

Beim Backen für Ostern kann man seiner Kreativität freien Lauf lassen: Muffin, Cupcakes, Osterfladen, Cake Pops und alles mit lustiger Dekoration aus Zucker, Marzipan oder auch Fondant.

Unser Favorit ist das Osterlamm mit leckeren Mini Marshmallows. Yummi!

Suchst Du noch ein leckeres Osterrezept? Dann wirst Du hier fündig.

Backen nach Ostern

Ostern ist vorbei. Man kann noch so viele Osterhasen essen, es bleiben immer ein paar übrig. Und jetzt? Jetzt beginnt die Osterhasen-Verwertung, weil wegwerfen wollen wir die hübschen Schoggihasen natürlich nicht.

Schokolade kann so vielseitig verwendet werden. Mousse, Creme, Kuchen –  und alles ist lecker. Auch nach Ostern lassen sich die selbstgemachten Köstlichkeiten dekorieren. Sei es mit Streusel, Mokkabohnen, Blumen und Perlen. Da isst auch das Auge mit!

Gewinner

Herzlichen Dank für die zahlreichen Fotos. Wir gratulieren den Gewinnern und wünschen Ihnen weiterhin viel Spass und Freude beim Backen.

Wettbewerb

Was backst Du vor oder nach Ostern? Sende uns ein Foto von einem selbstgebackenen Ostergebäck an wettbewerb(at)brack.ch und gewinne mit ein bisschen Glück eine von 5 Dr. Oetker Backboxen.

Teilnahmeschluss ist Montag, 09.04.2018. Anschliessend entscheidet das Los.

Dr. Oetker Backbox

Teilnahmebedingungen

Für den Wettbewerb zugelassen werden nur Fotos, die den Anforderungen entsprechen (selbst gemachtes Foto von selbstgebackenem Ostergebäck).

Pro Person ist nur eine Teilnahme zugelassen. Teilnahmeschluss ist Montag, 09.04.2018.

Die Gewinner werden ausgelost.

Die Gewinner erhalten die Preise per Post. Der Veranstalter dieses Wettbewerbs ist die BRACK.CH AG. Wir behalten uns das Recht vor, den Wettbewerb anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren. Der Teilnehmer geht keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber BRACK.CH AG oder sonstiger Dritter ein. Die Daten, die der Teilnehmer einschickt, werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Teilnahmezeitpunkt das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Schweiz leben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Competec angehörenden Firmen und deren Angehörige. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Twitter oder Google und wird in keiner Weise von Facebook, Twitter oder Google gesponsert, unterstützt oder organisiert.

(Besucht 478 Mal insgesamt, 1 Besuche heute)

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