Schlafen ist etwas Wunderbares. Am Abend die müden Knochen aufs weiche Bett zu legen und sich ins warme Duvet zu kuscheln ist einfach fantastisch. Wenn man allerdings Kinder zu Hause hat, ist es mit der perfekten Schlafroutine meistens vorbei. Wenn sie dann endlich mal eingeschlafen sind, dann wachen sie bestimmt unzählige Male wieder auf, haben Albträume, Durst, Hunger, Angst vor Monstern oder müssen aufs Klo. Der Schlafmangel ist also vorprogrammiert und man würde einfach ALLES tun, um einmal wieder ein paar Stündchen am Stück zu schlafen… Ist man selber dann nach langem hin und her eingepennt, beginnt der Partner auch noch unsäglich laut zu schnarchen. Was tun? Wir hätten euch da vielleicht eine kleine Idee…
Arvenholz bei Schlafstörungen
Im Holz, im Harz und in den Nadeln der Arve (auch bekannt unter dem Namen Zirbel) sind ätherische Öle und Harze in hohen Konzentrationen vorhanden.
Verschiedene Labortests haben gezeigt, dass es grosse Unterschiede in der Erholungsqualität zwischen einem Arvenholzzimmer und einem identisch gestalteten Zimmer mit «normalem» Holz gibt. Dies äusserte sich in einer niedrigeren Herzrate sowie einem beschleunigten Erholungsprozess. Die durchschnittliche tägliche «Ersparnis» im Arvenholzzimmer lag hochgerechnet bei etwa 3500 Herzschlägen, was etwa einer Stunde Herzarbeit entspricht. Der Schlaf ist tiefer und die Erholung wird beschleunigt.
Arvenholz macht «glücklich»
Wer schon mal in einem Hotelzimmer oder in einem Ruheraum mit Arvenholz war der weiss, wie wohltuend sich der Duft der ätherischen Öle auf die Atmung auswirkt. Man hat das Gefühl, als wäre man auf einem entspannenden Waldspaziergang. Arve macht übrigens auch geselliger und kommunikativer. Wahrscheinlich ist das auch ein Grund, warum es in vielen Alpenrestaurants eine «Arvenstube» gibt… ;-) Ausserdem gibt es Inhaltsstoffe in der Arve, welche uns Menschen ganz einfach glücklich machen.
Arvenkissen für schlechte Schläfer und Schnarchler
Klar. Nicht jeder kann sich zu Hause einfach so ein Arvenzimmer bauen. Und sich jede Nacht unter eine Arve zum Schlafen zu legen ist auch eher umständlich… Und deshalb gibt es, ganz praktisch:
DAS ARVENKISSEN von HIMMEL Grün
Im Kissen befindet sich dünn gehobeltes Zirbenholz, das ein bisschen so aussieht wie kleine, feine Löckchen. Damit das Volumen möglichst lang erhalten bleibt, wird noch Bio Urdinkelspelz beigemischt. Das kleine Kissen legt man dann während dem Tag einfach aufs eigene Kopfkissen und platziert es in der Nacht, irgendwo in der Nähe des Kopfes. Man muss nicht zwingend direkt auf dem Kissen schlafen.
Die Zirb.Monster gegen Albträume bei Kindern
…hoch oben in den Bergen, an einem glasklaren Gletschersee, lebten drei kleine, freundliche Monster in einem Zirbenwald. Eines liebte die Berge, eines die Pflanzen und das dritte, das Wasser. Auch wenn sie ganz unterschiedliche aussahen, eines hatten sie alle gemeinsam: Sie waren immer hungrig und frassen am liebsten Albträume, so dasss alle Kinder wieder gut ein- und durchschlafen können…
Die kleinen Monster-Kissen sind ebenfalls mit Arvenholzspänen gefüllt und helfen den Kindern, besser einzuschlafen und sorgen für einen ruhigeren Schlaf.
«Hilfe, Schnarch-Alarm!»
Wer einen schnarchenden Partner neben sich im Bett hat der weiss, wie nervenaufreibend das sein kann. Schütteln, klopfen, zur Seite drehen, rütteln, «Pssssst» rufen, husten, wieder schütteln… und doch nimmt das Schnarchen kein Ende. Auch hier kann ein Arvenkissen gute Dienste leisten. Es senkt nicht nur die Herzfrequenz und fördert die Entspannung, sondern auch die Neigung zum Schwitzen und Schnarchen nimmt ab.
Auch wenn sich das wie ein gut durchdachtes Marketing-Versprechen anhört, bei uns hat sich die Schnarch-Intensität und auch die Lautstärke dank dem Kissen deutlich verringert. Es kann durchaus sein, dass auch bei euch und eurem Schnarch-Partner noch Hoffnung besteht… :-)
Vielleicht kauf ich mal noch eine Arvenholzdecke, ein Arvenholz Duftlämpchen, ein Arvenholz-Pyjama, Arvenholz Vorhänge oder eine Arvenholz-Trennwand…
Falls ihr jetzt alle ganz neidisch auf dieses Kissen schielt und denkt:
«HER DAMIT, SO EINES BRAUCH ICH AUCH GANZ DRINGEND!…»
Gibt es hier und jetzt:
Arvenkissen für Gross und Klein zu gewinnen
Und zwar: Ein kleines grünes Monster-Kissen fürs Kind:
Und ein kleines, quadratisches «Anti-Schnarch» Arvenkissen für einen ruhigeren und entspannteren Schlaf:
Zum Mitmachen: Schreib dazu, WELCHES Kissen ihr gerne gewinnen möchtet. Für WEN und WIESO?
1. Gewinnspielveranstalter
1.1 BRACK.CH AG, Hintermättlistrasse 3, 5506 Mägenwil.
Facebook, Twitter, Google und WhatsApp haben nichts mit dem Gewinnspiel zu tun und stehen nicht als Ansprechpartner zur Verfügung.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Domizil in der Schweiz, die volljährig und urteilsfähig sind.
2.2 Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter*innen des Gewinnspielveranstalters sowie der Competec-Gruppe, deren Angehörige sowie Mitarbeitende und deren Angehörige von den an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen, Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
2.3 Jeder Teilnehmer darf nur mit einer gültigen E-Mail-Adresse teilnehmen. Mehrfachteilnahme durch unterschiedliche E-Mail-Adressen ist untersagt und wird geahndet.
3. Ablauf des Gewinnspiels
3.1 Zur Teilnahme am Gewinnspiel bis müssen Teilnehmende bis zum 12. Januar 2020 (23.59 Uhr) die Frage unter dem Blogbeitrag beantworten. Durch Abgabe der Antwort samt Ausfüllen aller abgefragten Felder und das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen registriert sich der Teilnehmende zum Gewinnspiel.
3.2 Gewinnbedingung: Aus allen korrekten Einsendungen, die bis 12. Januar 2020 (23.59 Uhr) bei uns eintreffen, werden am Folgetag (falls dies nicht möglich ist in der Folgewoche) drei Gewinner mittels Los gezogen. Die Wilmaa-Me-Plus-Aktivierungscodes werden im Anschluss per E-Mail verschickt.
3.4 Automatisch generierte Einträge und Teilnehmende, welche technische Manipulationen vornehmen, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Es werden zudem rechtliche Schritte eingeleitet.
3.5 Der Wettbewerbsveranstalter und/oder die an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligte Unternehmen behalten sich das Recht vor, bei der Vergabe der Preise zu jeder Zeit die Daten der Teilnehmenden auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
4. Gratisteilnahme
4.1 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel ist kein Kaufzwang verbunden.
5. Preise
5.1 Verlost wird je ein Arvenholzkissen für Kinder und für Erwachsene
5.2 Die Preise werden nicht bar ausbezahlt und können nicht umgetauscht werden. Ein Verzicht ist möglich.
5.3 Eine Haftung des Wettbewerbsveranstalters für fehlerhafte Angaben der Teilnehmenden oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung ist ausgeschlossen.
5.4 Der Gewinner übernimmt die Verantwortung für die Annahme des Preises und trägt alle Konsequenzen dieser Annahme. Allfällige mit dem Gewinn eines Preises entstehende Kosten (z.B. Fahrtkosten vom Aufenthaltsort nach Mägenwil und zurück), Steuern oder andere Angaben gehen zu Lasten des Gewinners.
5.7 Nach Eingabe der Adressdaten wird der Teilnehmer nicht automatisch darüber informiert, dass die Daten eingegangen sind. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewinnzusprechung erst nach Überprüfung und Feststellung der rechtmässigen Teilnahme gemäss Teilnahmebedingungen stattfindet.
6. Speicherung und Verwendung der Daten
6.1 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die angegebenen Personendaten (dazu gehört neben dem Namen auch die E-Mail-Adresse) durch den Wettbewerbsveranstalter sowie am Gewinnspiel beteiligte Unternehmen zum alleinigen Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels bearbeitet werden können. Die genaue Datenverfügbarkeit für die einzelnen Unternehmen und die Verwendung der Daten durch die einzelnen Unternehmen sind unter Punkt 6.2 aufgeführt. Die Personendaten werden unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts, insbesondere des Datenschutzgesetzes, gespeichert und bearbeitet. Das erklärte Einverständnis kann jederzeit durch eine kurze Nachricht an die E-Mail-Adresse social@brack.ch widerrufen werden.
6.2 Der Wettbewerbsveranstalter BRACK.CH und die nachstehenden Unternehmen sind zur Bearbeitung und Verwendung in genannter Form berechtigt:
6.2.1 BRACK.CH AG
Hintermättlistrasse 3
5506 Mägenwil
Telefon: 062 889 80 80
Telefax: 062 889 80 81
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www.brack.ch
Geschäftsführer:
Marc Isler
Handelsregister:
CH-400.3.024.474-2
Firmensitz: 5506 Mägenwil
BRACK.CH hat als Wettbewerbsveranstalter den vollen Zugriff auf alle eingegebenen Daten durch den Teilnehmer und verwendet diese wie folgt: Die E-Mail-Adresse wird dazu verwendet, den Teilnehmern den Gewinn zustellen. Die E-Mail-Adresse wird dazu verwendet, um jegliche Kommunikation betreffend des Wettbewerbs abzuwickeln. Dies umfasst: Benachrichtigungen bei fehlerhafter Dateneingabe, Benachrichtigung über den Ausschluss vom Gewinnspiel, Benachrichtigung im Falle eines Gewinns.
6.2.2 Competec-Gruppe
Competec Service AG
Hintermättlistrasse 3
5506 Mägenwil
Telefon: 062 889 80 80
Telefax: 062 889 80 81
info@competec.ch
www.competec.ch
Präsident des Verwaltungsrats: Roland Brack
Handelsregister:
CH-400.3.034.746-0
Firmensitz: 5506 Mägenwil
Der Wettbewerbsveranstalter BRACK.CH gehört zur Competec-Gruppe und verwendet aus diesen Gründen die gleichen Systeme zur Datenbearbeitung. In diesem Zusammenhang stehen die Teilnehmerdaten der Competec-Gruppe zur Einsicht zur Verfügung, werden aber nur innerhalb der BRACK.CH AG verwendet. Die Daten werden nicht für Werbezwecke im Namen der Competec-Gruppe verwendet.
6.2.3 AIXPRO GmbH
AIXPRO GmbH
Brüsseler Ring 51
52074 Aachen
Telefon: +49 (0)241 91 400 30
helpdesk@aixpro.de
www.aixpro.de
Geschäftsführung: Lars Leuchter, Andreas Eschler, Johannes Port
Umsatzsteuer-ID:
DE290283441
Firmensitz: Aachen
Aixpro betreibt die Server- und Datenbank-Infrastruktur, auf der https://blog.brack.ch und somit auch Teilnehmerdaten dieses Wettbewerbs gespeichert werden. Die Daten werden nicht verwendet.
7. Haftung
7.1 Der Wettbewerbsveranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel oder Teile davon, ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen. Er kann dafür nicht haftbar gemacht werden und es kann von ihm dafür keine Entschädigung verlangt werden.
7.2 Der Wettbewerbsveranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Teilnehmende aufgrund technischer oder anderer – insbesondere durch Netzüberlastung – bedingter Probleme nicht auf «blog.brack.ch» zugreifen und/oder nicht am Gewinnspiel teilnehmen können.
7.3 Der Wettbewerbsveranstalter und die an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen weisen die Teilnehmenden auf die Besonderheiten und die Grenzen des Internets hin und lehnen jede Haftung für Folgen ab, die den Teilnehmenden durch die Verbindung mit dem Internet über Partnerwebseiten entstehen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Der Wettbewerbsveranstalter behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
8.2 Im Fall von Streitigkeiten bezüglich Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen wird nach einer gütlichen Einigung gesucht. Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist Mägenwil, Schweiz.
Wir wünschen viel Glück!
Mägenwil, Januar 2020